12.10.2017 - 7 Verwaltungsgliederung der Amtsverwaltung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage, ob die Zuordnung des Standesamtes im Fachbereich III richtig sei, antworten Herr Korte und Herr Lehmann, dass das Standesamt weiterhin dem Fachbereich „zentrale Dienste“ zugeordnet werden soll.

Herr Matzke regt an, die Verschmelzung der Fachbereiche III und IV nach einem Jahr dahingehend zu überprüfen, ob dies die optimale Lösung für die Amtsverwaltung sei.

Ferner spricht hierzu Frau Pahl.

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Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt den Verwaltungsgliederungplan gemäß Anlage mit Wirkung vom 01.01.2018. Das Standesamt ist jedoch dem Fachbereich Zentrale Dienste zuzuordnen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

20 Ja-Stimmen

 

Herr Korte bedankt sich sodann für den erteilten Auftrag und r die angenehme Zusammenarbeit. Er verlässt unter dem Applaus der Anwesenden den Sitzungssaal.

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Realisierung 2

 

 

20.10.2017  09:22:08    Lehmann, Frank 

Termin angelegt: 20.10.2017

 

21.11.2017  11:56:11    Horstmann, Klaus-Peter 

Vermerk:

Die Leitung der FB III und IV wurde bereits neu geregelt. Herr Schuhr leitet den FB III und Frau Kopp den FB IV.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4379&TOLFDNR=64742&selfaction=print