07.11.2017 - 5.1 Feuerwehrgerätehaus Wahrsow

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Wortprotokoll

Zum Feuerwehrgerätehaus Wahrsow wird über folgenden Sachstand informiert:

Eine grundsätzliche Zustimmung zur Förderfähigkeit liegt vor. Der eigentliche Förderbescheid ergeht erst ca. im Frühjahr 2018. Es liegt dem Ministerium seitens der Gemeinde jedoch ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn vor. Dem konnte bisher noch nicht zugestimmt werden, da die Stellungnahme des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz zum Vorhaben nicht vorliegt. Aus diesem Grund sind daher auch grünordnerische Maßnahmen noch nicht möglich, da diese sonst aus der Förderung fallen würden.

Herr Bürgermeister Dr. Huzel hatte sich bereit erklärt, direkt beim Landesamt bezüglich der Stellungnahme nachzuhaken, sodass dem vorzeitigen Beginn nichts mehr im Wege steht.

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