07.11.2017 - 7.2 Fetteck

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Wortprotokoll

Herr Strutz teilt mit, dass eine Anwohnerin vorgetragen hat, dass die Straße vor einigen Jahren hergestellt wurde und die Anlieger auch Ausbaubeiträge dafür bezahlt haben. Der Bereich wird jedoch erheblich von Fremden befahren. Das Parken erfolgt zwar nicht mehr im Wendehammer aber weiter im Wald. Die Frage ist hier, ob es möglich ist z. B. einen flexiblen Poller oder ähnliches aufzustellen. Eine weitere Variante von Herrn Schulz ist, den Wendehammer auf das erforderliche Minimum zu begrenzen und dann im Abstand von 2,5 m Pflöcke aufzustellen.

Herr Harder schlägt die Aufstellung eines Durchfahrtverbotsschildes und Zusatz Anlieger frei vor.

Herr Bauer fragt nach der Notwendigkeit, nur aufgrund Störungsempfindungen der Anlieger. Es ist eine öffentlich befahrbare Straße. Einer Entscheidung ist hier eine Vorortbesichtigung zur Situation voranzustellen.

Herr Arnold verweist auf das Thema Naherholung der Gemeinde Lüdersdorf.

Als Probleme werden hier zudem freilaufende Hunde und Hundekot angegeben.

Herr Harder merkt an, dass sich hier keine öffentlichen Wege anschließen.

Der Sachverhalt ist zu prüfen.

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