15.11.2017 - 5.3 Bauanträge
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Datum:
- Mi., 15.11.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:02
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Er fragt weiter, ob es eine Verjährungsfrist für Bauanträge gibt.
Von den Ortsteilvertretern gibt es die Aussage, dass es für Bauanträge wohl keine Frist gibt, für Baugenehmigungen gibt es jedoch eine dreijährige Verjährungsfrist, allerdings kann diese vor Ablauf der Frist jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.