30.11.2017 - 9.10 Obdachlosenunterkunft

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Wortprotokoll

Herr Hauser fragt nach, wie lange man in der Obdachlosenunterkunft bleiben kann. Ihn interessiert insbesondere, ob es eine zeitliche Begrenzung für die dortige Unterbringung gibt.

Herr Götze teilt dazu mit, dass dies Sache des Amtes ist und es als zeitweilige Unterkunft gedacht ist. Ob es eine Frist zur Unterbringung gibt ist ihm nicht bekannt.

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Realisierung 2

 

 

11.12.2017  12:10:09    Lehmann, Frank 

Termin angelegt: 11.12.2017

 

11.12.2017  12:57:03    Schuhr, Volker 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich III

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Volker Schuhr

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

11.12.2017  12:57:11    Schuhr, Volker 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

11.12.2017  12:58:55    Schuhr, Volker 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Realisierung

Realisierung:

Zur Kenntnis genommen.

Es gibt keine Zeitvorgaben für den Aufenthalt in der Unterkunft.

 

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