Sitzung des Ausschusses für Bau, Ordnung und Verkehr
Es soll geprüft werden, wer die Durchlässe wartet.
Anmerkung der Verwaltung:
Für Brücken und Durchlässe sind gesetzliche Prüfintervalle vorgeschrieben. Mit der Prüfung werden entsprechende Gutachter bzw. Büros beauftragt.