30.01.2018 - 4 Satzung der Gemeinde Lüdersdorf über den Bebauu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende, Herr Arnold, begrüßt zu diesem TOP Herrn Schulz, M + S Planungsbüro, Pampow und erteilt ihm das Wort zur Vorstellung der Unterlagen.

Herr Schulz erläutert an Hand des Planes den Inhalt des Bebauungsplans.

Herr Strutz hat festgestellt, dass sich das Plangebiet teilweise innerhalb des Lärmschutzbereichs Flughafen Lübeck befindet. Er vermisst in den Planunterlagen jeglichen Hinweis darauf.

Im Verlauf der Diskussion stellt Herr Strutz den Antrag, einen Hinweis auf den Lärmschutzbereich aufzunehmen.

 

Beschluss:

Der Bauausschuss beschließt, einen Hinweis auf den Lärmschutzbereich in die Planunterlagen aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

2 Ja-Stimmen

2 Gegenstimmen

- Enthaltung

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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Lüdersdorf für den Ortsteil Wahrsow für das Wohngebiet „An der Schule“. Der B-Plan Nr. 19 „An der Schule“ liegt im östlichen Bereich des Gemeindegebietes dersdorf im Ortsteil Wahrsow unmittelbar an der Landesstraße L02 (Hauptstraße).

2. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

-          im Norden und Westen durch Waldgebiet

-          im Osten durch das Schulgelände

-          im Süden durch die L 02.

3. Die Planungsziele bestehen in folgendem:

-          Schaffung eines Wohnbauareals zur Weiterentwicklung der örtlichen Siedlungsstruktur

-          Schaffung von fußufigen Verbindungen zur benachbarten Schule

-          Neuordnung der Zufahrt zum Areal

-          Berücksichtigung der vorhandenen Gehölzstrukturen (Wald) und deren Einpassung in das Strukturkonzept.

4. Der Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde               dersdorf ist ortsüblich bekannt zu machen.

5. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf billigt den Vorentwurf des  Bebauungsplanes Nr. 19 An der Schule“, bestehend aus Planteil A, Textteil B, Begründung sowie Umweltbericht mit Anlagen, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Artenschutzrechtliches Gutachten und Faunistische Potentialabschätzung. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

6. Die Gemeindevertretung beschließt, mit dem vorliegenden Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

7. Der Bürgermeister wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

3 Ja-Stimmen

1 Gegenstimme

- Enthaltung

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Realisierung 2

 

 

27.02.2018  13:59:58    Lehmann, Frank 

Termin angelegt: 27.02.2018

 

27.02.2018  16:20:22    Kopp, Antje 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland

Termin geändert: 09.03.2018

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

27.02.2018  16:20:24    Kopp, Antje 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

24.04.2018  09:32:28    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

zur Kenntnis genommen. Beschluss GV relevant.

 

24.04.2018  09:32:33    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "Erledigt" gesetzt

 

14.05.2018  14:28:51    Kopp, Antje 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

14.05.2018  14:28:54    Kopp, Antje 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4478&TOLFDNR=66279&selfaction=print