20.03.2018 - 2 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Stadtvertretung Dassow
- Datum:
- Di., 20.03.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Wagenknecht aus Pötenitz fragt nach, was beim Verbrennen von Gartenabfällen im März und Oktober zu beachten ist. Sie hat gelesen, dass diese Feuer normalerweise nicht gestattet und nur in Ausnahmefällen erlaubt sind. Durch die derzeit durchgeführten Feuer der Anwohner entsteht eine große Rauchbelästigung.
Frau Pahl informiert, dass die Zuständigkeit hier beim Umweltamt des Landkreises liegt. Derzeit kann im März und Oktober trockenes Holz verbrannt werden und das Feuer darf max. 2 Stunden am Stück brennen. Wenn das nicht eingehalten wird könnte man eine Anzeige machen.
Weiterhin sprechen hierzu Herr Hey und Frau Viehstaedt.