20.03.2018 - 6 Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Stadtvertretung Dassow
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di., 20.03.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Pahl begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Mahnel. Einvernehmlich wird Herrn Mahnel das Rederecht erteilt.
Herr Mahnel erläutert den Sachverhalt und geht dabei auf die neue Baunutzungsverordnung ein. Im vorliegenden Entwurf ist pro 1 Wohnhaus eine Ferienwohnung zulässig. Nur Ferienhäuser sind unzulässig. Die nochmalige Auslegung ist notwendig, um die Planung rechtssicher zu machen.
Herr Matzke informiert über die Beratung dazu im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus.
Auf Nachfrage von Herrn Westphal zur Überbauung des Flurstückes 38/1 teilt Frau Pahl mit, dass dort Schächte vorhanden sind. Herr Matzke ergänzt, dass dort aktive Leitungen liegen und das Grundstück erst verkauft werden kann, wenn die Leitungsrechte gesichert und eingetragen sind.
Herr Mahnel merkt an, dass es sich um ein städtisches Grundstück handelt und somit planungsrechtlich zunächst nicht von Bedeutung ist.
Beschluss:
- Die erneuten Entwürfe der Planzeichnung (Teil A), des Textes (Teil B) mit den Örtlichen Bauvorschriften und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
- Der Geltungsbereich des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Stadt Dassow für den Bebauungsplan Nr. 1 der ehemaligen Gemeinde Pötenitz für das Wohngebiet "Am Dorfschlag" wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch die Bergstraße,
- im Osten: durch die Eichenallee,
- im Süden: durch Wohngebiete des Bebauungsplanes Nr. 1,
- im Westen: durch die Zufahrtsstraße in das Wohngebiet "Am Dorfschlag".
- Die erneuten Entwürfe der Planzeichnung (Teil A), des Textes (Teil B) sowie die Örtlichen Bauvorschriften und die zugehörige Begründung sind verkürzt auf die Dauer von 2 Wochen gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die erneute Auslegung zu benachrichtigen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB in angemessener Frist am Planverfahren erneut zu beteiligen.
- Die erneute öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung hinzuweisen.
In der Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung ist anzugeben, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Realisierung 2
28.03.2018 08:21:09 Lehmann, Frank
Termin angelegt: 28.03.2018
28.03.2018 13:11:42 Kopp, Antje
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland
Termin geändert: 13.04.2018
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
28.03.2018 13:11:48 Kopp, Antje
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
24.04.2018 08:06:49 Kortas-Holzerland, Gesa
Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
Vermerk:
Auslegung beginnt ab 17.05.2018
24.04.2018 08:06:54 Kortas-Holzerland, Gesa
Status auf "Erledigt" gesetzt
24.04.2018 15:56:41 Kopp, Antje
Status auf "Geprüft" gesetzt
24.04.2018 15:56:44 Kopp, Antje
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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