20.03.2018 - 14.4 Grundstück Grevesmühlener Straße 15/17

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Wortprotokoll

Frau Döbler spricht das Gebäude Grevesmühlener Straße 15/17 an und weist auf die Gefahren hin. Laut Auskunft von Herrn Lehmann liegt die Angelegenheit beim Landkreis. Frau Döbler führt aus, dass das Amt hier die Interessen der Stadt und gegenüber dem Landkreis zu vertreten hat. Die Kinder nutzen das Gebäude als Abenteuerspielplatz. Hier besteht Gefahr in Verzug. Das Amt muss beim Kreis ein Handeln einfordern. In derchsten Sitzung nscht Frau Döbler eine Auskunft, wie die Angelegenheit behandelt und welche Schritte seitens des Amtes eingeleitet wurden.

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Realisierung 2

 

 

28.03.2018  08:27:51    Lehmann, Frank 

Termin angelegt: 28.03.2018

 

28.03.2018  11:44:50    Schuhr, Volker 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich III

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Anja Surkamp

Termin geändert: 06.04.2018

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

Vermerk:

Ist uns etwas bekannt?

 

28.03.2018  11:44:56    Schuhr, Volker 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

12.04.2018  14:24:34    Surkamp, Anja 

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

Die untere Bauaufsichtsbehörde des Landeskreises NWM hatte die Eigentümerin am 13.07.2017 beauflagt, das Grundstück mit einem mind. 1,50 m hohen, durchgängigen und standsicheren Zaun an der östlich und südlichen Grundstücksgrenze zu sichern.

Der Außendienst hat daraufhin die beauflagte Grundstückssicherung kontrolliert, mit dem Ergebnis: keine Grundstückssicherung vorhanden.

Herr John wurde über die unzureichende Grundstückssicherung in Kenntnis gesetzt, m.d.B. um Durchsetzung der Ordnungsverfügung.

 

12.04.2018  14:24:43    Surkamp, Anja 

Status auf "Erledigt" gesetzt

 

12.04.2018  14:40:31    Schuhr, Volker 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

12.04.2018  14:41:24    Schuhr, Volker 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Realisierung

Realisierung:

Die untere Bauaufsichtsbehörde des Landeskreises NWM hatte die Eigentümerin am 13.07.2017 beauflagt, das Grundstück mit einem mind. 1,50 m hohen, durchgängigen und standsicheren Zaun an der östlich und südlichen Grundstücksgrenze zu sichern.

Der Außendienst hat daraufhin die beauflagte Grundstückssicherung kontrolliert, mit dem Ergebnis: keine Grundstückssicherung vorhanden.

Herr John wurde über die unzureichende Grundstückssicherung in Kenntnis gesetzt, m.d.B. um Durchsetzung der Ordnungsverfügung