20.03.2018 - 14.4 Grundstück Grevesmühlener Straße 15/17
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14.4
- Gremium:
- Stadtvertretung Dassow
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di., 20.03.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Döbler spricht das Gebäude Grevesmühlener Straße 15/17 an und weist auf die Gefahren hin. Laut Auskunft von Herrn Lehmann liegt die Angelegenheit beim Landkreis. Frau Döbler führt aus, dass das Amt hier die Interessen der Stadt und gegenüber dem Landkreis zu vertreten hat. Die Kinder nutzen das Gebäude als Abenteuerspielplatz. Hier besteht Gefahr in Verzug. Das Amt muss beim Kreis ein Handeln einfordern. In der nächsten Sitzung wünscht Frau Döbler eine Auskunft, wie die Angelegenheit behandelt und welche Schritte seitens des Amtes eingeleitet wurden.
Realisierung 2
28.03.2018 08:27:51 Lehmann, Frank
Termin angelegt: 28.03.2018
28.03.2018 11:44:50 Schuhr, Volker
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich III
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Anja Surkamp
Termin geändert: 06.04.2018
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
Vermerk:
Ist uns etwas bekannt?
28.03.2018 11:44:56 Schuhr, Volker
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
12.04.2018 14:24:34 Surkamp, Anja
Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
Vermerk:
Die untere Bauaufsichtsbehörde des Landeskreises NWM hatte die Eigentümerin am 13.07.2017 beauflagt, das Grundstück mit einem mind. 1,50 m hohen, durchgängigen und standsicheren Zaun an der östlich und südlichen Grundstücksgrenze zu sichern.
Der Außendienst hat daraufhin die beauflagte Grundstückssicherung kontrolliert, mit dem Ergebnis: keine Grundstückssicherung vorhanden.
Herr John wurde über die unzureichende Grundstückssicherung in Kenntnis gesetzt, m.d.B. um Durchsetzung der Ordnungsverfügung.
12.04.2018 14:24:43 Surkamp, Anja
Status auf "Erledigt" gesetzt
12.04.2018 14:40:31 Schuhr, Volker
Status auf "Geprüft" gesetzt
12.04.2018 14:41:24 Schuhr, Volker
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Realisierung
Realisierung:
Die untere Bauaufsichtsbehörde des Landeskreises NWM hatte die Eigentümerin am 13.07.2017 beauflagt, das Grundstück mit einem mind. 1,50 m hohen, durchgängigen und standsicheren Zaun an der östlich und südlichen Grundstücksgrenze zu sichern.
Der Außendienst hat daraufhin die beauflagte Grundstückssicherung kontrolliert, mit dem Ergebnis: keine Grundstückssicherung vorhanden.
Herr John wurde über die unzureichende Grundstückssicherung in Kenntnis gesetzt, m.d.B. um Durchsetzung der Ordnungsverfügung