20.02.2018 - 9 Ausfallbürgschaft der Stadt Schönberg für das B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Schönberg
- Datum:
- Di., 20.02.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Martina Hafemeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bürgermeister Götze erläutert die Beschlussvorlage.
Herr Freitag ist der Auffassung, dass diese Vorlage im nichtöffentlichen Teil zu beraten wäre, da hier auch konkrete Zahlen zur Finanzierung offengelegt werden. Ferner sieht er die Erbringung des Kapitaldienstes durch den Verein Haus des Kindes als gefährdet an.
Die Mitglieder des Hauptausschusses und des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales diskutieren über eine Sicherung des Grundstückes für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Vereins oder möglicherweise eines Trägerwechsels.
Bis zur Sitzung der Stadtvertretung soll hierzu ein Vorschlag erarbeitet werden.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt:
Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von höchstens 1.070.000 € für den Verein „Haus des Kindes“ e.V. für den Neubau einer Kindertages-stätte zu Gunsten der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest unter Vorbehalt der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Landkreises Nordwestmecklenburg.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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35,5 kB
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2,5 MB
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