08.03.2018 - 6 Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- *
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do., 08.03.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Matzke fragt, warum noch weitere Änderungen im Entwurf enthalten sind.
Herr Mahnel gibt hierzu Erläuterungen.
Im vorliegenden Entwurf sind pro 1 Wohnhaus - 1 Ferienwohnung zulässig. Nur Ferienhäuser sind unzulässig. Die vorgelegten Änderungen in blau gemäß Vorlage werden angenommen. Es folgt eine kurze Diskussion zu Nebenanlagen außerhalb der Baugrenzen. Die Festsetzung wird letztlich so belassen wie sie seit Ursprungssatzung besteht. Es gibt eine Ausnahmeregelung für Gewerbebetriebe. Stellungnahmen sind nur für geänderte Bereiche abzugeben.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus empfiehlt:
- Die erneuten Entwürfe der Planzeichnung (Teil A), des Textes (Teil B) mit den Örtlichen Bauvorschriften und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
- Der Geltungsbereich des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Stadt Dassow für den Bebauungsplan Nr. 1 der ehemaligen Gemeinde Pötenitz für das Wohngebiet "Am Dorfschlag" wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch die Bergstraße,
- im Osten: durch die Eichenallee,
- im Süden: durch Wohngebiete des Bebauungsplanes Nr. 1,
- im Westen: durch die Zufahrtsstraße in das Wohngebiet "Am Dorfschlag".
- Die erneuten Entwürfe der Planzeichnung (Teil A), des Textes (Teil B) sowie die Örtlichen Bauvorschriften und die zugehörige Begründung sind verkürzt auf die Dauer von 2 Wochen gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die erneute Auslegung zu benachrichtigen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB in angemessener Frist am Planverfahren erneut zu beteiligen.
- Die erneute öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung hinzuweisen. In der Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung ist anzugeben, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Realisierung 2
29.03.2018 09:41:51 Lehmann, Frank
Termin angelegt: 29.03.2018
03.04.2018 08:09:46 Kopp, Antje
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland
Termin geändert: 13.04.2018
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
03.04.2018 08:09:48 Kopp, Antje
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
24.04.2018 08:31:08 Kortas-Holzerland, Gesa
Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
24.04.2018 08:31:14 Kortas-Holzerland, Gesa
Status auf "Erledigt" gesetzt
14.05.2018 14:33:21 Kopp, Antje
Status auf "Geprüft" gesetzt
14.05.2018 14:33:24 Kopp, Antje
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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