24.04.2018 - 13.4 Wegeverbindung Wahrsow - Umgehungsstraße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lüdersdorf
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di., 24.04.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Realisierung 2
01.06.2018 08:24:53 Lehmann, Frank
Termin angelegt: 01.06.2018
04.06.2018 09:25:18 Kopp, Antje
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Silvana Koch
Termin geändert: 15.06.2018
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
04.06.2018 09:25:21 Kopp, Antje
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
05.06.2018 14:31:57 Koch, Silvana
Vermerk:
Bitte beachten Sie das StrWG-MV §16, Abs. 2
Träger der Straßenbaulast für die sonstigen öffentlichen Straßen
(1) Träger der Straßenbaulast für die sonstigen öffentlichen Straßen sind die Gemeinden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Unterhaltung der öffentlichen Feld- und Waldwege. Unterhaltungspflichtig sind die Eigentümer der Grundstücke, die über diese Wege bewirtschaftet werden. Der Umfang der Unterhaltungspflicht der einzelnen Eigentümer richtet sich nach dem Verhältnis der Einheitswerte der Grundstücke. Soweit Gemeinden oder kommunale Zweckverbände die Unterhaltung von öffentlichen Feld- und Waldwegen übernommen haben oder übernehmen, sind die Gemeinden unterhaltungspflichtig.
10.10.2018 07:58:52 Kopp, Antje
Status auf "Geprüft" gesetzt
10.10.2018 07:59:21 Kopp, Antje
Status auf "Autorisiert" gesetzt