03.05.2018 - 6.2 2. Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

  1. Auf Grund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Dassow die Ergänzung der Satzung über die Festlegung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Feldhusen, bestehend aus Planzeichnung und Text- Inhaltliche Festsetzungen, als Satzung.             
    Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung befindet sich im süstlichen Bereich der Ortslage Feldhusen wird wie folgt begrenzt:

-       im Nordwesten:durch das Grundstück Buchenweg Nr. 34 und einem mit

Weiden umgrenztes Kleingewässer am Buchenweg,

-       im Osten:durch Ackerflächen,

-       im Süden:durch Ackerflächen,

-       im Westen: durch den Buchenweg.

2.Die Begründung wird gebilligt.

3.Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Ergänzungssatzung mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

5 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

14.06.2018  15:59:05    Lehmann, Frank 

Termin angelegt: 14.06.2018

 

15.06.2018  08:09:06    Kopp, Antje 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

15.06.2018  08:09:08    Kopp, Antje 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

15.06.2018  08:09:14    Kopp, Antje 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage