30.08.2018 - 5 Aktueller Stand zur Schulhofgestaltung

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Wortprotokoll

Herr Teggatz berichtet von der Ideenfindung zur Schulhofgestaltung in Zusammenarbeit mit den Schülern. Hierzu wurde eine Umfrage unter den Schülern durchgeführt mit dem Ergebnis, dass ein neues Klettergerüst, eine Stehschaukel, eine Rutsche und Trampoline entstehen sollen. Die Basketballkörbe sollen durch kleinere ersetzt werden. Die Litfaßule und die Tischtennisplatte müssen versetzt werden, ebenso soll eine Sitzgelegenheit mit Überdachung vor der Aula geschaffen werden, damit ein Außenunterricht stattfinden kann.

Frau Kofeldt fragt nach der Sichtschutzverkleidung am Zaun. Hierzu spricht Herr Teggatz.

Herr Kreft erhält das Wort und berichtet von einem Besichtigungstermin mit dem möglichen Anbieter des großen Spielgerätes.

Frau Wolf vom Amt Schönberger Land erklärt hierzu die Kosten der vorbereitenden Arbeiten und die Aufbaukosten durch eine Fachfirma. Als Fallschutz eignet sich nur Sand.

Hierzu entsteht eine rege Diskussion.

Herr Mühlenberg fragt nach, ob die Kinder den Schulhofspielplatz auch nach der Schulzeit nutzen können. Es wird eindeutig klargestellt, dass es sich hierbei um keinen öffentlichen Spielplatz handeln wird.

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Realisierung 2

 

 

12.09.2018  12:33:37    Lehmann, Frank 

Termin angelegt: 12.09.2018

 

12.09.2018  12:36:22    Kopp, Antje 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Silvana Koch

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

Vermerk:

Bitte den Vorgang von Frau Wolf übernehmen und weiter bearbeiten

 

12.09.2018  12:37:40    Kopp, Antje 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

Vermerk:

Ab sofort bewirtschaften wir auch die Schulspielplätze , daher bitte diese ebenfalls über Hausmeister kontrollieren lassen

 

14.09.2018  11:16:22    Koch, Silvana 

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

Wer hat bislang die Schulspielplätze amtsseitig bewirtschaftet? Wie ist die Aufgabenübergabe geregelt? Welche Schulen sind betroffen und wer sind die Ansprechpartner?

 

19.12.2018  12:19:59    Koch, Silvana 

Vermerk:

Um die gewünschte Schulhofgestaltung umsetzen zu können, muss allem Voran zunächst das Brandschutzkonzept umgesetzt sein, damit klar ist, wo Zufahrten für die Feuerwehr sind und deren Aufstellfläche und wo sich der Sammelplatz für die Lehrer und Kinder im Brandfall befindent. Das Konzept wurde vom Architektenbüro erarbeitet und dem Landkreis zugesandt. Erst nach Zustimmung kann geplant werden, wo welches Spielgerät / Sitzgelegenheit gebaut werden soll.

 

Da die Schule unter Denkmalschutz steht, muss bei jeder Veränderung überprüft werden, ob eine erhebliche Beeinträchtigung des Baudenkmals und / oder Bodendenkmals vorliegt. Dies gilt für die Vorderansicht, aber auch geringfügig abgemildert für die Rückansicht des Gebäudes.

 

Gemäß Empfehlung des Landkreises wurde für die Kletterpyramide kein separater Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung bei der unteren Denkmalschutzbehörde gestellt, sondern gemeinsam mit dem Bauantrag für das Brandschutzkonzept vom Planer (Aufstellfläche Feuerwehr / Sammelplatz im Brandfall) eingereicht, um eine Stellungnahme zum Gesamtkonzept zu erhalten. Eine Baugenehmigung ist für die Kletterpyramide nicht erforderlich.

 

Für das Schulhofgelände wurden zwischenzeitlich die Leiszungsverläufe (Strom, Wasser, Telefon...) geklärt, welche bei den ursprünglichen Gesatltungsgedanken nicht berücksichtigt waren. Beim Aufbau sind diese zwingend zu berücksichtigen.

 

Es stehen Gedanken im Raum, ob auch der Hinterhof als Schulhof genutzt werden könnte. Die zusätzliche Pausenaufsicht muss entsprechend dann im Gebäudedurchgang (Aula) und auf dem Hinterhof gewährleistet werden. Dies ist zu klären.

 

 

19.12.2018  12:44:29    Kopp, Antje 

Termin geändert: 28.02.2019

 

05.04.2019  09:51:52    Kopp, Antje 

Termin geändert: 30.04.2019

Vermerk:

die Denkmalbehörde ist zwingend einzuschalten und der Brandschutz der Schule ist zu beachten bei der Standortwahl- beides wird geprüft

 

05.04.2019  11:33:08    Koch, Silvana 

Vermerk:

Das Konzept liegt nach wie vor beim Landkreis bei der Denkmalschutzbehörde bei Frau Rickmann. Herr Kreft versucht einen Vor-Ort-Termin mit ihr zu vereinbaren, um den Prozezz der Zustimmung zu beschleunigen. Herr Teggatz lässt vom Spielgerätehersteller eine Visualisierung erarbeiten, um sie ebenfalls Frau Rickmann zukommen zu lassen.

 

10.09.2019  11:53:46    Koch, Silvana 

Vermerk:

Nach einem Vor-Ort-Termin mit der Denkmalschutzbehörde wurde entschieden, dass die Pyramide in einem vorgegebenen Baufenster errichtet werden darf. Anschließend wurde die Pyramide beauftragt. Vorraussichtlicher Liefertermin: 30.09.2019. Aufbau in KW 41/2019 während der Herbstferien vorgesehen.

 

10.09.2019  11:54:35    Koch, Silvana 

Vermerk:

Nach einem Vor-Ort-Termin mit der Denkmalschutzbehörde wurde entschieden, dass die Pyramide in einem vorgegebenen Baufenster errichtet werden darf. Anschließend wurde die Pyramide beauftragt. Vorraussichtlicher Liefertermin: 30.09.2019. Aufbau in KW 41/2019 während der Herbstferien vorgesehen.

 

10.09.2019  18:24:17    Kopp, Antje 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

10.09.2019  18:24:19    Kopp, Antje 

Status auf "Autorisiert" gesetzt