18.12.2018 - 18.1 Termin bei IAG
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18.1
- Gremium:
- Stadtvertretung Dassow
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di., 18.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Matzke nahm für die Stadt Dassow an der Informationsveranstaltung der IAG am 27.11.2018 auf dem Werksgelände der IAG teil. Er berichtet der Stadtvertretung über die Teilnehmer und den Verlauf der Veranstaltung. Die Veranstaltung war teilnehmerbegrenzt, aber nicht vertraulich. Neben 6 Teilnehmern der IAG, unter ihnen Herr Jacobsen und Frau Ibiß, waren auch Teilnehmer aus den Nachbargemeinden (Schönberg, Lüdersdorf, Lübeck) und Herr Scholz vom Landkreis NWM anwesend.
In der Präsentation der IAG wurde auf die Berechnungsgrundlagen eingegangen, die zu einer abweichenden Bewertung der IAG-Geschäftsführung von dem ursprünglich internen Prüfbericht geführt haben: Einerseits hat der Prüfer jede LKW-Anlieferung, auf der ein "Zuordnungswert" einer einzelnen Substanz überschritten wurde, als Überschreitung der LKW-Lieferung gezählt, während die IAG-Geschäftsführung dies nur als ca. eine Zehntel Überschreitung rechnet, da pro LKW 10-11 Substanzen überprüft würden. Allein dadurch unterscheiden sich die Prozentzahlen in den Bewertungen schon um ca. einen Faktor 10 voneinander, bei gleichem Sachverhalt. Zweitens geht die Geschäftsführung davon aus, dass der "Zuordnungswert" nur für den Lieferanten den Maximalwert für deren Anliefer-papiere hergebe, die IAG aber bei der Nachprüfung in den folgenden Tagen Werte vom - je nach Substanz - Ein- bis Dreifachen rechtssicher annehmen dürfe, und mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde sogar nochmals das Doppelte davon. Mit diesem Ansatz kommt die IAG-Geschäftsführung nicht nur auf viel kleinere Prozentzahlen von Überschreitungen als der interne Prüfer, sondern auch zu anderen Bewertungen, was eine "wirkliche" Überschreitung sei.
In der Diskussion zeigte sich dann, dass die IAG-Geschäftsführung zwar eine interne Leitlinie hat, die auf sorgsamen Umgang mit Gesundheit und Umweltschutz verpflichtet, jedoch keine konkreten Richtlinien existieren, ab wann man bei wiederholtem Überschreiten eines Zuordnungswerts den Lieferanten abweist oder zumindest auf 100%-Tests umschaltet und bei Wiederholung abweist. Dies wäre bei Überschreiten von Zuordnungswerten durchaus möglich, jedoch äußerte Herr Jacobsen die bislang großzügigere Haltung der IAG bei der Müllannahme gleich mehrfach damit, dass solcher Müll allemal besser auf der IAG als sonst wo deponiert werden könne.
Bzgl. ausländischer Lieferungen erläuterte Herr Jacobsen, dass ca. 90% der Abfälle aus Norddeutschland kämen und weniger als 5% aus dem Ausland, wie von den Gesellschaftern festgelegt. Seit September 2018 seien keine neuen Verträge mit dem Ausland mehr geschlossen worden und alle ausländischen Lieferungen würden zu 100% kontrolliert (Stand 27.11.2018). Für 2019 sei eine neue epidemiologische Studie beauftragt worden, da die letzte Studie noch aus dem Jahr 2008 stammt.
Herr Matzke weist darauf hin, dass aus seiner Sicht die prozentuale Zahlenakrobatik nicht weiterhelfe, sondern die Geschäftspolitik der IAG restriktiver gegenüber auffällig gewordenen Lieferanten werden müsse, inklusive rascherer Kontrollen und Abweisungen.
Realisierung 2
21.01.2019 09:39:46 Lehmann, Frank
Termin angelegt: 21.01.2019
21.01.2019 09:46:56 Kopp, Antje
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Folke Behrens
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
21.01.2019 09:47:03 Kopp, Antje
Termin geändert: 25.01.2019
Status auf "Geprüft" gesetzt
21.01.2019 09:47:14 Kopp, Antje
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Vermerk:
info