25.04.2019 - 5 Bericht des Bürgermeisters und Aussprache

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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Götze berichtet wie folgt:

 

Alte Molkerei

Die angekündigte Sprengung des Schornsteines wurde bis auf weiteres ausgesetzt. Zum Zeitpunkt der Verfügung war im Amt nicht bekannt, dass ein Gutachten, welches für die Sprenggenehmigung mit Voraussetzung war, noch nicht vorlag. Unabhängig wer das Gutachten zu beantragen hatte, ist dafür der Auftraggeber zuständig. Auf Grund des Fehlens des entsprechenden Gutachtens wurde seitens der zuständigen Stelle keine Sprenggenehmigung erteilt. Ein neuer Termin ist bisher nicht bekannt.

 

Poststelle

Die Deutsche Post muss und will in Schönberg weiterhin eine Poststelle betreiben. Auf Nachfrage teilte mir die zuständige Mitarbeiterin der DP mit, dass die Entscheidung über den Ort der neuen Poststelle in der Woche nach Ostern fallen wird.

 

Breitbandausbau

Ich verweise nochmals auf den Termin der Einwohnerversammlungen am 29.04.19 um 17.00 und um 19.00 Uhr in der Palmberghalle. In diesen Einladungen sind die Einwohner konkret gemäß den Wohnorten eingeladen. Die Stadt Schönberg ist in die Gestaltung der Versammlung nicht eingebunden.

 

Anfrage Kontrolle Rupensdorfer Bach – Deponiegewässer

Die Antwort des Staatlichen Amtes für Strahlenschutz auf unser Anschreiben ist eingegangen. Im Fazit lautet die Antwort: „Bisher konnte über diese Messungen das Vorliegen einer großflächigen Freisetzung radioaktiver Stoffe ausgeschlossen werden.

 

Antrag auf Sonderbedarfszuweisung zum Bau der Straße Rupensdorf – Lockwisch

Das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern teilt mit, dass der Antrag der Stadt eingegangen und registriert ist. Eine Zuweisung kann aber höchstens 2020 – nach Prüfung aller Unterlagen – erfolgen, da die vorhandenen Mittel für 2019 ausgeschöpft sind.

Auf Grund der noch nicht gesicherten Finanzierung kann auch einem vorgezogenen Baubeginn nicht entsprochen werden.

 

Satzungsrecht

Laut Aussagen der Städte- und Gemeindetages M-V ist nach der Wahl am 26.5.2019 eine neue Mustersatzung für die Hauptsatzungen der Kommunen im Land zu erwarten.

Desgleichen wird eine neue Entschädigungsverordnung zum gleichen Zeitpunkt erwartet, die neue – zum Teil erheblich höhere Vergütungen beinhalten soll. Die Rechtsaufsicht des Kreises wird wahrscheinlich diese neuen Satzungen abwarten, ehe sie sich zu eingereichten Satzungen und Änderungen äußern wird. Dies sage ich mit Blick auf die noch ausstehende Beschlussfassung zur Änderung der derzeit gültigen Hauptsatzung der Stadt Schönberg.

 

Auf Nachfrage ergänzt Herr Bürgermeister Götze zum Straßenbau in Lockwisch, dass es sich hier um Sonderbedarfszuweisungen handelt. Auch der vorzeitige Baubeginn wurde im Zusammenhang mit der Gewährung von Sonderbedarfsmitteln abgelehnt. Es geht grundsätzlich um eine Aufstockung der Förderung von 65 auf 90 %.

 

Herr Freitag äußert sich zur Hauptsatzung. Er weist darauf hin, dass gegenwärtig die Lage so ist, dass die vorhandene Hauptsatzung nicht das wieder gibt was beschlossen wurde.