25.04.2019 - 15.4 Abstandflächen Windkrafträder

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Wortprotokoll

Herr Freitag möchte wissen, wie groß die Abstandsflächen zu Wohngebieten für Windkrafträder ausgestaltet sind.

Hierzu ergänzt Herr Heinze, dass die Abstandsfläche auch gegenüber Straßen einmal dargestellt werden sollte.

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Realisierung 2

 

 

06.06.2019  11:29:34    Lehmann, Frank 

Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net

Termin: 06.06.2019

federf. Amt: Fachbereich IV

federf. Sachb.: Antje Kopp

 

11.06.2019  11:13:07    Kopp, Antje 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Inke Pristaff

Termin geändert: 28.06.2019

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

Vermerk:

cc Frau Kortas-Holzerland

 

11.06.2019  11:13:10    Kopp, Antje 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

20.06.2019  16:34:01    Pristaff, Inke 

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

 

20.06.2019  17:02:32    Pristaff, Inke 

Status auf "Erledigt" gesetzt

 

20.06.2019  17:02:52    Pristaff, Inke 

Vermerk:

t

 

20.06.2019  17:03:10    Pristaff, Inke 

Vermerk:

ttt

 

20.06.2019  17:06:46    Pristaff, Inke 

Vermerk:

aut Auskunft vom StALU: In MV gibt es keine pauschalen Abstände für WKA im Außenbereich zur Wohnbebauung. Zwar sind zur Ausweisung von Eignungsgebieten pauschale Abstandskriterien zu Wohnbebauungen erstellt worden, für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren eines Einzelvorhabens können jedoch keine pauschalen Abstände herangezogen werden. Die Genehmigungsfähigkeit richtet sich anhand konkret zu ermittelnder Wirkmechanismen wie etwa der Emission von Schall oder dem Schattenwurf.

Gem. § 9 FStrG gilt in einem Abstand von 20m zu Bundesstraßen bzw. 40m zu Bundesautobahnen ein Anbauverbot. In einem Abstand von 40m zur Bundesstraßen bzw. 100m zur Bundesautobahnen bedarf die Genehmigung einer Zustimmung durch die oberste Landesstraßenbaubehörde ( Straßenbauamt Schwerin). Die Zustimmung darf nur versagt oder mit Bedingungen und Auflagen erteilt werden, soweit dies wegen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs, der Ausbauabsichten oder der Straßenbaugestaltung nötig ist. Dies müsste dann  separat für das konkrete Vorhaben geprüft werden.

 

24.06.2019  10:17:35    Kopp, Antje 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

24.06.2019  10:17:37    Kopp, Antje 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Realisierung

Realisierung:

 

Auf Anfrage teilte uns das STALU als Genehmigungsbehörde mit :

In MV gibt es keine pauschalen Abstände für WKA im Außenbereich zur Wohnbebauung. Zwar sind zur Ausweisung von Eignungsgebieten pauschale Abstandskriterien zu Wohnbebauungen erstellt worden, für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren eines Einzelvorhabens können jedoch keine pauschalen Abstände herangezogen werden. Die Genehmigungsfähigkeit richtet sich anhand konkret zu ermittelnder Wirkmechanismen wie etwa der Emission von Schall oder dem Schattenwurf.

Gem. § 9 FStrG gilt in einem Abstand von 20m zu Bundesstraßen bzw. 40m zu Bundesautobahnen ein Anbauverbot. In einem Abstand von 40m zur Bundesstraßen bzw. 100m zur Bundesautobahnen bedarf die Genehmigung einer Zustimmung durch die oberste Landesstraßenbaubehörde ( Straßenbauamt Schwerin). Die Zustimmung darf nur versagt oder mit Bedingungen und Auflagen erteilt werden, soweit dies wegen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs, der Ausbauabsichten oder der Straßenbaugestaltung nötig ist. Dies müsste dann  separat für das konkrete Vorhaben geprüft werden.