Der Ausschussvorsitzende unterbreitet den Vorschlag, dass die Berechnung und Umverteilung seitens des Amtes zu prüfen ist. Es ist eine Klärung mit dem Wasser- und Bodenverband herbeizuführen wie diese Gebühren auf die Landeigentümer und Wohnbaueigentümer umzulegen sind.