25.04.2019 - 7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21 der Gemei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Arnold erläutert den Sachverhalt und berichtet von der Vorstellung im Bauausschuss. Aus der Erörterung des Sachverhaltes ist Folgendes festzuhalten:

Festsetzung der Dachneigung von 15 bis 51 Grad

Herr Strutz spricht auf Seite 14 Absatz 6 den Satz Zu prüfen ist zudem, ob Nutzung als Bauhofes in der derzeitigen Form wohnverträglich ist. an. Aufgrund der Beratungen im Bauausschuss weist Herr Strutz darauf hin, dass die Existenz des Bauhofes an diese Standort nicht in Frage gestellt werden darf.

Er stellt den Antrag, diesen Satz zu streichen.

 

Herr Harder stellt einen weitergehenden Antrag Zu prüfen ist zudem, wie der Bauhof als nichtstörend in das Wohngebiet passt und in der Nähe des bisherigen Standortes zu erhalten ist.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

1 Gegenstimme

5 Enthaltungen

 

Damit ist eine Abstimmung über den Antrag von Herrn Strutz entbehrlich.

 

Des Weiteren schlägt Herr Harder vor, die südliche Grenze des B-Plangebietes von der freien Landschaft (Wiesen) durch eine Knickpflanzung deutlich abzugrenzen.

Nach einer kurzen Erörterung besteht Einvernehmen, dieses aufzunehmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt:

1.                  Der Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Lüdersdorf wird zukünftig unter der Bezeichnung „Lüdersdorfer Graben“ geführt.

2.                  Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 wird entsprechend der vorliegenden Planung angepasst.

2.1 Es ist zu prüfen, wie der Bauhof in das Wohngebiet als nicht störend passt. Der Bauhof ist in der Nähe des bisherigen Standortes zu erhalten (Seite 14 6. Absatz).

2.2 Die südliche Grenze des B-Planes ist von der freien Landschaft deutlich abzugrenzen.

3.                  Mit den vorliegenden Vorentwurfsunterlagen wird das frühzeitige Beteiligungsverfahren zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchgeführt.

4.                  Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

5.                  Nach Auswertung des Beteiligungsverfahrens wird die Planung ergänzt und die Verfahrensart abschließend bestimmt.

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Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen

- Gegenstimmen

3 Enthaltungen

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Realisierung 2

 

 

28.05.2019  14:05:08    Lehmann, Frank 

Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net

Termin: 28.05.2019

federf. Amt: Fachbereich IV

federf. Sachb.: Antje Kopp

 

11.06.2019  12:59:14    Kopp, Antje 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland

Termin geändert: 21.06.2019

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

11.06.2019  12:59:17    Kopp, Antje 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

19.06.2019  12:24:18    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

Beteiligung läuft bereits.

 

19.06.2019  12:24:23    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "Erledigt" gesetzt

 

24.06.2019  11:37:38    Kopp, Antje 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

24.06.2019  11:37:42    Kopp, Antje 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Realisierung

Realisierung:

 Das Beteiligungsverfahren läuft

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4791&TOLFDNR=71658&selfaction=print