08.10.2019 - 8.4 Radwege allgemein in Herrnburg/Lüdersdorf
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Status Beschluss:
- Erledigt 31.12.2019
- Datum:
- Di., 08.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Es wird erneut darauf hingewiesen, dass die Beschilderung der Radwege (Anfang/Ende) mangelhaft sei.
Herr Arnold nimmt hierzu Stellung und berichtet aus den Erörterungen der vergangenen Jahre.
Es wird in diesem Zusammenhang auch noch einmal darauf hingewiesen, dass vom Kreisverkehr Herrnburg (Am Plankenmoor) an kein Radweg zur Verfügung steht. Die Mitbenutzung der Gehwege ist aufgrund der Enge nicht möglich und nicht erlaubt.
Frau Zacharias unterbreitet den Vorschlag, ob man dieses für die Autofahrer nicht durch Beschilderung und Piktogramme, dass die Radfahrer die Straße benutzen müssen, deutlich machen kann.
Herr Harder weist darauf hin, dass ein Hinweis für Radfahrer auf der Straße zu geben ist.
Aus der Mitte des Bauausschusses wird aufgrund dieser Problematik umgehend ein Ortstermin der Verkehrsbehörde und dem Straßenbauamt gewünscht.
In diesem Zusammenhang wird auch noch einmal darauf hingewiesen, dass der Gehweg im Ortsteil Herrnburg, Ortseingang von Lübeck kommend, auch für Rollstuhlfahrer und Rollatoren Benutzer aufgrund des schlechten Zustandes und der Enge schwerlich möglich ist.
Realisierung 2
01.11.2019 09:43:35 Lehmann, Frank
Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net
Termin: 01.11.2019
federf. Amt: Fachbereich III
federf. Sachb.: Volker Schuhr
04.11.2019 09:54:12 Schuhr, Volker
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich III
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Jens Hillbrecht
Termin geändert: 31.12.2019
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
04.11.2019 09:54:44 Schuhr, Volker
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
Auftrag:
zunächst nur mit dem StVA erörtern.
27.11.2019 11:44:15 Hillbrecht, Jens
Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
Vermerk:
Mit der neuen Verkehrsrechtlichen AO für den neue KITA.
Mit VZ 136 "Kinder" wird auf eine Gefahr hingewiesen. und kann nicht noch zusätzlich mit VZ 138 "Radfahrer kreuzen" beschildert werden. Die Geschwindigkeit wird zusätzlich auf 30 km/h (VZ 274-30) reduziert.
27.11.2019 11:44:20 Hillbrecht, Jens
Status auf "Erledigt" gesetzt