22.10.2019 - 10 Diskussion über Sperrung der Eisenbahnbrücke fü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di., 22.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Von mehreren Ausschussmitgliedern wird bestätigt, dass die Fußgängerbrücke über die Bundesstraße 105 auf Höhe der Tankstelle mittels Schildern „Betreten verboten“ gesperrt wurde. Nicht allen Mitgliedern ist bekannt, dass sich die Brücke in städtischem Eigentum befindet.
Hierzu spricht Frau Pahl.
Die Amtsverwaltung wird gebeten, entsprechende Informationen zur Sperrung mitzuteilen.
Realisierung 2
19.11.2019 10:03:07 Lehmann, Frank
Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net
Termin: 19.11.2019
federf. Amt: Fachbereich IV
federf. Sachb.: Antje Kopp
19.11.2019 10:05:30 Kopp, Antje
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Silvana Koch
Termin geändert: 29.11.2019
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
19.11.2019 10:05:33 Kopp, Antje
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
19.11.2019 11:30:50 Koch, Silvana
Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
Vermerk:
Gemäß DIN 1076 fand im Jahr 2017 die letzte Hauptprüfung der Bahndammbrücke statt. Sie hat die Zustandsnote 3,4 erhalten, was bedeutet, dass sich die Brücke in einem nicht ausreichenden Zustand befindet. Die Standsicherheit und Verkehrssicherheit des Bauwerks sind beeinträchtigt. Eine Schadensausbreitung kann kurzfristig dazu führen, dass die Standsicherheit und Verkehrssicherheit gar nicht mehr gegeben sind. Die Standsicherheit ist vor allem durch Schäden am Überbau und an den Lagern beeinträchtigt. Die Verkehrssicherheit ist durch Schäden am Überbau und an den Unterbauten geringfügig beeinträchtigt. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks ist durch eine Vielzahl von Schäden und deren Ausmaß erheblich beeinträchtigt bzw. ist nicht mehr gegeben. Maßnahmen zur Nutzungseinschränkung -wie die Sperrung für Fußgänger - waren deshalb zwingend erforderlich. Hinzu kommt, dass der Aufstieg im Böschungsbereich absolut nicht verkehrssicher ist. Die städtische Grundstücksfläche neben dem Bahndamm ist nicht ausreichend, um eine Treppe mit Anbindung an den Gehweg zu errichten. Das prüfenden Ingenieurbüro hat die Überprüfung der Notwendigkeit des Bauwerks empfohlen und gibt den Hinweis, dass das Bauwerk binnen 10 Jahren abgerissen werden müsse. Der Prüfbericht wird der Bürgermeisterin und dem Ausschussvorsitzenden für Mobilität, Ordnung, klimaschutz und Wirtschaft per Mail zur weiteren Verwendung zugesandt.
19.11.2019 11:46:38 Kopp, Antje
Status auf "Geprüft" gesetzt
19.11.2019 11:46:39 Kopp, Antje
Status auf "Autorisiert" gesetzt