10.01.2006 - 8 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 der Sta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hierbei geht es um eine Grundsatzlösung zwischen den Märkten. Ziel ist es, eine Gesamtlösung mit einer internen Platzsituation und einer neuen Zufahrt zu den Märkten und Schule zu ermöglichen. Die jetzige Zufahrt bleibt bestehen wird aber entlastet. Der Sportplatz ist so angeordnet, dass dieser fast vollständig außerhalb der Leasingflächen liegt. Ca. 3.500 m² erschlossene Baugrundstücke gehen verloren. Die Wegeverbindungen zwischen Sportplatz und Feldstraße/Lindenstraße aus der Beratung von vergangenen Sitzungen werden übernommen.

Herrn Klüver wird noch einmal mitgeteilt, dass die Planungskosten vollständig von LIDL getragen werden.

 

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Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt:

1.         Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001.

2.         Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit für die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die öffentliche Auslegung ist ordnungsgemäß bekannt zu machen.

3.         Eine Umweltprüfung ist erforderlich. Darauf ist bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung hinzuweisen.

4.         Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit den Entwürfen der Planzeichnung und der Begründung am Aufstellungsverfahren zu beteiligen und zur Abgabe einer Stellungnahme in angemessener Frist aufzufordern.

5.         Die Nachbargemeinden sind mit den Planunterlagen zu informieren.

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Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimmen

- Gegenstimmen

1 Enthaltung