14.02.2006 - 7 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 der Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtvertretung Schönberg
- Datum:
- Di., 14.02.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Bürgermeister Heinze erläutert die Vorlage.
Herr
Klüver vermisst innerhalb der Vorlage eine Begründung für den Flächenverlust,
der im jetzigen B-Plangebiet eintritt.
In
diesem Zusammenhang verweist Herr Bürgermeister Heinze darauf, dass dort
momentan keine Nachfrage nach Baugrundstücken festzustellen ist. Ferner
verweist er darauf, dass es keine Nachbelastungen für die Anlieger im jetzigen
B-Plangebiet geben wird.
Herr
Arndt teilt zum Beschlussvorschlag mit, dass er diesem nicht zustimmen wird. Er
sieht insbesondere eine Verschlechterung der Versorgung innerhalb der Altstadt
durch den anstehenden Umzug der Firma Lidl.
Beschluss
1.
Die
Stadtvertretung der Stadt Schönberg billigt die Entwürfe der Planzeichnung und
der Begründung der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001.
2.
Die
Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der Satzung über die 4. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 001 werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit für die
öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die öffentliche Auslegung
ist ordnungsgemäß bekannt zu machen.
3.
Eine
Umweltprüfung ist erforderlich. Darauf ist bei der Bekanntmachung der
öffentlichen Auslegung hinzuweisen.
4.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit den Entwürfen der
Planzeichnung und der Begründung am Aufstellungsverfahren zu beteiligen und zur
Abgabe einer Stellungnahme in angemessener Frist aufzufordern.
5.
Die
Nachbargemeinden sind mit den Planunterlagen zu informieren.
