14.02.2006 - 8 Ergänzungssatzung der Stadt Schönberg für den O...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtvertretung Schönberg
- Datum:
- Di., 14.02.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Bürgermeister Heinze erläutert die Vorlage.
Herr
Asmus Arndt verweist darauf, dass die Amtsverwaltung die Planung für die Ergänzungssatzung
vornehmen sollte. Ferner erkundigt er sich nach den Kosten und den möglichen
Erlösen.
Herr
Bürgermeister Heinze erklärt hierzu, dass der Planer Herr Mahnel die Kosten
etwa mit 3.000 3.500 eingeschätzt hat. Die Erlöse können derzeit noch nicht
beziffert werden, da sich insbesondere die Grundstückszuschnitte erst aus den
Planungen ergeben werden.
Herr
Klüver bestätigt die Angaben hinsichtlich der Kosten in Höhe von 3.500 . Er
verweist auf die gefassten Beschlüsse, die im Anhang als Lebenslauf der Vorlage
wieder zu finden sind.
Beschluss
- Die Stadtvertreter der Stadt Schönberg fassen den
Beschluss über die Aufstellung der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4
BauGB. Teilflächen sind in die im Zusammenhang bebaute Ortslage Sabow
einzubeziehen.
- Mit der Erarbeitung der Satzung wird das Amt
Schönberger Land beauftragt.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich nach § 2 Abs.
1 BauGB bekannt zu machen.
- Die Stadtvertreter der Stadt Schönberg billigen die
Abgrenzung für den Teilbereich (entsprechend Übersichtsskizze), der in die
im Zusammenhang bebaute Ortslage Sabow einbezogen werden soll und für den
eine Neubebauung straßenbegleitend zugelassen werden soll.
5. Eine
Umweltprüfung ist im Rahmen der Aufstellung der Satzung nicht erforderlich.
