07.03.2006 - 16 Vereinfachtes Umlegungsverfahren "Fritz-Buddin-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Heinze erläutert, dass die Anhörung der Beteiligten bereits stattgefunden hat. Es haben sich alle für die Durchführung dieses Verfahrens ausgesprochen.

Es sprechen Herr Oeser, Herr Asmus Arndt, Herr Klüver und Herr Stickel.

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Beschluss

1.       Für eigenständig bebaubare Grundstücksflächen wird der Bodenrichtwert von 52,00 €/m² angehalten. Alle auszutauschenden Arrondierungsflächen werden mit einem Ausgangswert von 13,00 € (25% vom Baulandwert) bewertet. Ausnahme hiervon bilden die Flächenerwerbe für Straßenzwecke die unter Anwendung des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes zu beurteilen sind. Hier soll die Entschädigung auf der Basis von 5,00 € festgesetzt werden.

2.       Der Beschluss zur Vereinfachten Umlegung § 80 BauGB ist mit den in Ziffer 1 beschlossenen Bodenwerten vorzubereiten. Die Vorbereitung der vereinfachten Umlegung wird dem Vermessungsbüro Lothar Bauer ÖbVI- in Wismar übertragen.

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Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimmen

- Gegenstimmen

2 Enthaltungen