01.03.2006 - 4 Beantwortung von Fragen aus vorangegangenen Sit...

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Wortprotokoll

Hier berichtet Herr Bürgermeister Heinze wie folgt:

Aus der Sitzung vom 24.1. waren folgende Fragen offen:

-          Herr Asmus Arndt hatte die Prüfung der Zahlung von Grundsteuern für das Grundstück Schlauentrift 19 erbeten, hier insbesondere wer die Grundsteuer bezahlt – die entsprechende Auskunft ist in der Niederschrift der Sitzung vom 24.01.06 aufgeführt.

-          Ebenfalls hatte Herr Asmus Arndt eine Aufstellung der Zeiträume für die Abrechnung der noch ausstehenden Straßenausbaubeiträge erbeten – hierzu ist ausführen, dass die Abrechnung für die Straße der Technik in ca. 8 Wochen fertig ist. Für die Ernst-Barlach-Str. besteht ein Hindernis für die Abrechnung. Hier fehlt eine Eintragung eines Grundstückseigentümers ins Grundbuch. Erst wenn diese Eintragung erfolgt ist kann die Abrechnung ordnungsgemäß erfolgen. Zur Abrechnung Feldstraße ist auszuführen, dass hier bisher lediglich ein Teil der Feldstraße ausgebaut ist. Die Ausbaumaßnahme Feldstraße ist aber Gesamtmaßnahme zu betrachten und nicht teilweise abrechenbar. Eine Abschnittsbildung ist hier ebenfalls nicht möglich. Wenn in diesem Jahr Geld aus den Ausbaumaßnahmen Feldstraße fließen soll, dann muss von dem Instrument der Vorauszahlung Gebrauch gemacht werden. Das ist aber nur möglich, wenn ein Weiterbau der Gesamtmaßnahme in absehbarer Zeit erfolgt. Um das zu demonstrieren muss durch die Stadtvertretung in den Haushalt der nächsten Jahre eine Verpflichtungsermächtigung eingestellt werden. 4. Maßnahme ist die innerörtliche Umgehung bestehend aus der R.-Hartmann-Str., Heinrich-Behrens-Weg, Ekengreenstraße und L.-Bicker-Str. Hier ist eine Abschnittsbildung erfolgt. Nach Vorlage der Abrechnung erfolgt dann die entsprechende Berechnung der Straßenausbaubeiträge. Der Umfang wird sich ebenfalls auf 8 – 12 Wochen erstrecken.

Nach kurzer Beratung zur Maßnahme Ausbaubeiträge Feldstraße besteht Übereinstimmung, dass eine Verpflichtungsermächtigung für den Haushalt 2007 eingestellt werden soll.

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Beschluss