09.03.2006 - 10 Vereinfachtes Umlegungsverfahren "Fritz-Buddin-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtvertretung Schönberg
- Datum:
- Do., 09.03.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Volker Schuhr
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1.
Für
eigenständig bebaubare Grundstücksflächen wird der Bodenrichtwert von 52,00
/m² angehalten. Alle auszutauschenden Arrondierungsflächen werden mit einem
Ausgangswert von 13,00 (25% vom Baulandwert) bewertet. Ausnahme hiervon
bilden die Flächenerwerbe für Straßenzwecke die unter Anwendung des
Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes zu beurteilen sind. Hier soll die
Entschädigung auf der Basis von 5,00 festgesetzt werden.
2.
Der
Beschluss zur Vereinfachten Umlegung § 80 BauGB ist mit den in Ziffer 1
beschlossenen Bodenwerten vorzubereiten. Die Vorbereitung der vereinfachten
Umlegung wird dem Vermessungsbüro Lothar Bauer ÖbVI- in Wismar übertragen.
