14.05.2020 - 8.5 Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zum Sachverhalt sprechen Herr Stickel, Herr Zwiebelmann und Herr Jörke. Herr Stickel regt hier zunächst eine erneute Beratung im Bauausschuss an.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt auf Grundlage der im Sachverhalt dargestellten neuen Zielsetzungen entgegen des Beschlusses vom 01.03.2018 (VO/4/0570/2018 bis VO/4/0570/2018 – 3) nun neu:

  1. den Bau der Stichstraße in Richtung der restlichen Fläche GI 9 (Erweiterungsfläche Goodman)
  2. Auf die Umverlegung der 110 KV-Leitung der Edis soll verzichtet werden.
  3. Stattdessen ist es Ziel, die 110 KV-Leitung der WEMAG in die alte Trasse zurück zu verlegen, um eine Aufwertung der Teilflächen GE 4, GE 5.2 und GI 8 zu erreichen.
  4. Zur Schaffung weiterer kleiner Grundstücksparzellen (ca. 3.000) soll eine öffentliche Stichstraße innerhalb der Teilfläche Ge 3 eingeplant werden.

Auf der Grundlage der vorgenannten Zielsetzungen sind die Planunterlagen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für eine nächste Stadtvertretung der Stadt Schönberg vorzubereiten.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung

14

2

1

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

  Beschlussauszug ist zur weiteren Bearbeitung an die LGE übermittelt