19.05.2020 - 5.1 Fortführung zum Haushaltssicherungskonzept

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

In der Tabelle auf Seite 4 sind die Hebesätze zu korrigieren.

Es ergibt sich eine rege Diskussion zur verwaltungsseitigen Empfehlung, dass die Hebesätze für Realsteuern den gewogenen Durchschnittshebesätzen anzupassen.

Frau Liedtke weist darauf hin, dass nach § 27 I und II FAG Hilfen zum Erreichen des Haushaltsausgleichs sowie Mindest- und Sonderzuweisungen beantragt werden können, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Eine Voraussetzung ist, dass die Hebesätze für Realsteuern so festgesetzt werden, dass sie mindestens 20 Hebesatzpunkte über dem gewogenen Durchschnittshebesatz nach Gemeindegrößenklasse liegen.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt die Fortführung zum Haushaltssicherungskonzept in vorliegender Fassung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

5

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage