19.05.2020 - 5.2 Beratung und Beschlussfassung zum Haushalt 2020

Reduzieren

Wortprotokoll

Auch hier informiert Frau Nieland zunächst über die Empfehlungen des Finanzausschusses.

Frau Liedtke weist abschließend darauf hin, dass nach § 27 I und II FAG Hilfen zum Erreichen des Haushaltsausgleichs sowie Mindest- und  Sonderzuweisungen beantragt werden können, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Eine Grundvoraussetzung ist, dass die Hebesätze für Realsteuern so festgesetzt werden, dass sie mindestens 20 Hebesatzpunkte über dem gewogenen Durchschnittshebesatz nach Gemeindegrößenklasse liegen.

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung 2020 nebst Anlagen gemäß GemHVO wie folgt:

Der Kassenkreditrahmen soll auf 90.000 € erhöht werden.

A) mit einer Erhöhung der Realsteuerhebesätze für:

Grundsteuer A auf 339 %

Grundsteuer B auf 395 %

Gewerbesteuer auf 351 %

Reduzieren

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

6

0

1

 

B) in vorliegender Fassung    o h n e   Erhöhung der Realsteuerhebesätze.

Abstimmungsergebnis: 0 Ja-Stimmen, 6 Gegenstimmen, 1 Enthaltung

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage