18.05.2020 - 6.2 Rechtsetzungsverfahren zur "Verordnung über Nat...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Wortprotokoll

Zum Sachverhalt kommt es zu einer regen Diskussion darüber, dass einige Eichen aus der Gemeinde Grieben angeblich nicht mehr auffindbar sind und daher aus dem Register gestrichen werden. Den Gemeindevertretern geht es vor allem um die Eiche aus Zehmen und es stellt sich hier die Frage, warum diese aus dem Register herausgenommen werden soll. Die Eiche ist gemäß Erfahrung der Gemeindevertreter noch in einem sehr guten Zustand und sollte nach wie vor ein Naturdenkmal bleiben.

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeinde Grieben stimmt dem Entwurf der Verordnung über Naturdenkmale des LK Nordwestmecklenburg zu.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

0

7

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage