02.06.2020 - 6.1 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Status Beschluss:
- Autorisiert 16.08.2020
- Datum:
- Di., 02.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung empfiehlt der Stadtvertretung die Satzung mit folgenden Änderungen zum Satzungsbeschluss:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22, bestehend aus der Planzeichnung Teil (A), dem Text Teil (B) mit den Örtlichen Bauvorschriften für das Plangebiet, begrenzt:
- im Nordosten: durch landwirtschaftliche Flächen,
- im Südosten: durch die Schönberger Straße (Landesstraße 01), die
Schönberg und Dassow verbindet,
- im Südwesten: durch die Dorfstraße,
- im Nordwesten: durch die bebauten Grundstücke Dorfstraße 18.
und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet einzustellen.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.
4. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden hat gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.
5. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Schönberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Punkt 1.1 Dachneigung von 25 auf 35 Grad zu ändern.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen |
Gegenstimmen |
Enthaltung/en |
7 |
0 |
0 |
Punkt 1.5 Außenwände sind als Holz naturbelassen, als verputzte Außenwände, als Verblendmauerwerk, in pastell Farbtönen Beige, Hellgrau, Altweiß zulässig
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen |
Gegenstimmen |
Enthaltung/en |
7 |
0 |
0 |
Punkt 1.6 vollständig mit Holz verkleidete Außenfassaden sind zulässig
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen |
Gegenstimmen |
Enthaltung/en |
6 |
0 |
1 |
Zufahrten sind in einer Breite von 4 m (einschließlich Zugang) zulässig. Die Zufahren sind im öffentlichen Bereich in Klosterpflaster grau 10 cm herzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen |
Gegenstimmen |
Enthaltung/en |
7 |
0 |
0 |
Punkt 3.4 Die Höhe der Einfriedung der Vorgärten darf eine Höhe von 1,50 m bezogen auf die Fahrbahnhöhe der Dorfstraße nicht überschreiten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen |
Gegenstimmen |
Enthaltung/en |
7 |
0 |
0 |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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