10.06.2020 - 6.1 Beratung und Beschlussfassung zum Haushalt 2020

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Korn erteilt das Wort an Herrn Freitag. Dieser verliest die Vorlage und gibt einleitend einen Überblick zur Leistungsfähigkeit der Stadt auf Grundlage des vorgelegten Haushaltsplans. Sowohl für das aktuelle Haushaltsjahr als auch über den gesamten Finanzplanungszeitraum hinweg kann der Ausgleich im Ergebnis- sowie im Finanzhaushalt dargestellt werden. Da dieser vorwiegend aus positiven Vorträgen aus Vorjahren und Auflösungen von Rücklagen resultiert, sei zukünftig eine strukturierte Vorgehensweise bei der Entwicklung der Stadt Schönberg nötig, insbesondere auch, um einer sich abzeichnenden rückläufigen Entwicklung der Liquidität entgegen zu wirken.

Zur Erhöhung der Realsteuerhebesätze liegen zum jetzigen Zeitpunkt dennoch keine Anhaltspunkte vor.

Anschließend erläutert Herr Freitag ausführlich die Haushaltssatzung sowie die Bestandteile des Haushaltsplans nebst Anlagen.

 

Zum vorliegenden Investitionsprogramm werden folgende Punkte diskutiert:

 

11401.78590960 Projekt 35 (Brandschutz Haus des Kindes)

Hinterfragt wird, inwieweit eine Verpflichtung gegenüber der Stadt, als Vermieterin, zur Umsetzung der geplanten Maßnahme besteht.

Diesbezüglich führt der Bürgermeister aus, dass der bestehende Mietvertrag mit dem Verein Haus des Kindes e.V. die bauliche Unterhaltung des Gebäudes allein durch den Mieter regelt.

Die Anwesenden sind sich einig, dass die Stadt die KiTa-Plätze zweifelsfrei benötigt. Gleichzeitig werden Bedenken zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Vereins geäußert. Herr Bürgermeister Korn warnt vor versteckten Subventionen durch die Stadt Schönberg.

Im Ergebnis einigen sich die Anwesenden auf folgende Festlegung:

Sperrvermerk über die Haushaltsposition im Investitionsprogramm im Produkt 11401 zum Projekt 35 „Haus des Kindes“. Der Sperrvermerk kann nur durch Beschluss der Stadtvertretung aufgehoben werden. Voraussetzung ist das Vorlegen eines Konzeptes zur Umsetzung der geplanten Maßnahme nebst Zusage von Drittmitteln oder Bürgschaften in Höhe von 10 %.

 

Herr Heinze verlässt die Sitzung um 19:40 Uhr. Es sind nunmehr 5 Hauptausschussmitglieder anwesend.

 

54101.7859096 Projekt 45 (Dorferneuerung Dorf Lockwisch) und

Projekt 46 (Dorferneuerung Hof Lockwisch)

 Herr Zwiebelmann und Herr Korn verneinen eine mögliche Realisierung noch im laufenden Haushaltsjahr. In diesem Zusammenhang ergänzt Herr Busse, dass eine grundsätzliche Priorisierung der umzusetzenden Maßnahmen bzw. Abschnitte in Hinblick auf deren Sinnhaftigkeit nützlich wäre. Hier entgegnet Frau Burmeister, dass eine Fördermittelzusage nicht steuerbar ist, merkt aber an, dass die Art der Projektierung (bspw. Großprojekte) prinzipiell einen freieren Spielraum ermöglicht, wo zuerst gebaut wird. Sie ergänzt des Weiteren, dass die entsprechenden Mittel für Fördermittelgeber im Haushalt dargestellt werden müssen. Mit der anvisierten Umsetzung stehen die Finanzmittel durch Übertragung unabhängig von einer Haushaltsgenehmigung für 2021 zur Verfügung.

Unter den Anwesenden wird anschließend über die geplanten Kosten sowie die mögliche Förderung diskutiert.

 

Im Ergebnis einigen sich die Anwesenden auf folgende Festlegung:

Sperrvermerk über die Haushaltsposition im Investitionsprogramm im Produkt 54101 zum Projekt 45 „Dorferneuerung Dorf Lockwisch“. Der Sperrvermerk kann nur durch Beschluss der Stadtvertretung aufgehoben werden. Voraussetzung ist eine Förderzusage in Höhe 90 % Förderung inklusive Kofinanzierung.

 

Sperrvermerk über die Haushaltsposition im Investitionsprogramm im Produkt 54101 zum Projekt 46 „Dorferneuerung Hof Lockwisch“. Der Sperrvermerk kann nur durch Beschluss der Stadtvertretung aufgehoben werden. Voraussetzung ist eine Förderzusage in Höhe 90 % Förderung inklusive Kofinanzierung.

 

Herr Oeser bittet Herrn Bürgermeister Korn um Zusendung der Prioritätenliste zu allen geplanten Baumaßnahmen.

Zum Stellenplan merkt Frau Burmeister an, dass die Stelle der Jugendsozialarbeiterin Qualifikationsvoraussetzungen erfordert, die derzeit nicht gegeben sind und verweist hinsichtlich möglicher Nachqualifikationen an den Sozialausschuss.

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Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Haushaltssatzung 2020 nebst Anlagen gemäß GemHVO in vorliegender Fassung einschließlich vorgenannter Änderungen/Ergänzungen ohne Erhöhung der Realsteuerhebesätze.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

5

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage