16.06.2020 - 7.1 8. Änderung des Flächennutzungsplanes - Beschlu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Westphal erklärt sich i.S.d. § 24 KV M-V für befangen und rückt vom Sitzungstisch ab. Zur Beschlussfassung sind nunmehr 11 Mitglieder der Stadtvertretung anwesend.

Frau Pahl übergibt das Wort an Herrn Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro, der sodann umfänglich die Grundzüge der Änderung des Flächennutzungsplanes erläutert. Hierbei geht er im Besonderen auf folgende Aspekte ein:

  1. die gewerbliche Entwicklung, vorzugsweise nördlich der B 105
  2. die Erweiterung der Flächen für die Wohnbauentwicklung zur Stärkung des Stadtkernbereiches
  3. die Verbesserung der südlichen Verkehrsanbindung („Südspange“)
  4. die Weiterentwicklung des Sportbereiches / Sportplatzes
  5. die Entwicklung des Bereiches Einzelhandel, u.a. mit der Erweiterung des Penny-Marktes
  6. die Berücksichtigung und zukünftige Einbindung der Ortsteile
  7. die Umgestaltung von eingeschränktem Gewerbegebiet zu Mischnutzung / gemischte Baufläche im Bereich am Ortsausgang in Richtung Pötenitz, zwischen der K 45 und dem Travemünder Weg

Ebenfalls wird das weitere Verfahren erörtert.

Herr Matzke spricht Herrn Mahnel und den Fachausschussmitgliedern seinen Dank für die Begleitung dieses jahrelangen Projektes aus. Er ergänzt, dass das Grün im städtischen Bereich möglichst erhalten bleiben soll und keine unnötigen Flächen für die Umsetzung okkupiert werden.

Herr Burchardt als Gewerbetreibender im Bereich Travemünder Weg stellt in Frage, ob er bei diesem TOP befangen sei.

Frau Pahl, Frau Kröplien, sowie Herr Mahnel verneinen dieses, da eine Befangenheit lediglich gegeben ist, wenn für den Betroffenen die Möglichkeit eines unmittelbaren Vor- oder Nachteils besteht. Dies ist im Rahmen des Vorentwurfs eines Flächennutzungsplanes nicht erkennbar.

Herr Burchardt äußert sodann sein Entsetzen über die Pläne für den Bereich Travemünder Weg und weist auf die dort vorhandenen Gewerbebetriebe hin, die möglicherweise der künftigen vorgesehenen Mischnutzung widersprechen. Ein Bestand für diese Gewerbetriebe muss sichergestellt werden.

Frau Pahl weist auf folgende Unrichtigkeiten im Vorentwurf hin:

- S. 5 der Begründung: Grevesmühlen ist keine „Kreisstadt“, es sollte richtig „Mittelzentrum“ lauten

- S. 70 der Begründung: In Dassow gibt es keinen Tierarzt mehr, Friseure sind lediglich 2 vorhanden. Die Textpassage ist entsprechend zu korrigieren.

- Richtigerweise sollte es Beschluss über den Vorentwurf der „1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow in der Fassung der Neubekanntmachung 2019“ anstatt „8. Änderung des Flächennutzungsplanes“ lauten.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow in der Fassung der Neubekanntmachung 2019 für das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Die Begründung ist wie folgt zu korrigieren:

S. 5: "... und dem Mittelzentrum Grevesmühlen"

S. 70: "Tierarzt" streichen; 2 Friseure

Die Planunterlagen sind im Amt Schönberger Land zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltungen

9

0

2

Herr Westphal nimmt wieder an der Sitzung der Stadtvertretung teil.

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

 Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Juli Amtsblatt für die Zeit von August/ September.

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Anlagen zur Vorlage