18.06.2020 - 9.1 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Korn erläutert die Beschlussvorlage.

Die Ausführungen werden von Herrn Zwiebelmann ergänzt.

Herr Korn bittet um das Rederecht für Herrn Mahnel.

Beschluss:

Die Stadtvertretung Schönberg erteilt Herrn Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro das Rederecht.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

14

0

0

 

Herr Mahnel erläutert den Bebauungsplan.

Herr Freitag erkundigt sich nach einer Gestaltungssatzung in den Ortsteilen.

Hierzu teilt Herr Mahnel mit, dass die Gestaltungssatzung auf dieses Gebiet keine Anwendung findet.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung mit folgenden Änderungen:

Punkt 1.1 Dachneigung von 25 auf 35 Grad ändern.

Punkt 1.5 Außenwände sind als Holz naturbelassen, als verputzte Außenwände, als Verblendungsmauerwerk, in pastell Farbtönen Beige, Hellgrau, Altweiß zulässig.

Punkt 1.6 vollständig mit Holz verkleidete Außenfassaden sind zulässig. Zufahrten sind in einer Breite von 4 m (einschließlich Zugang) zulässig. Die Zufahrten sind im öffentlichen Bereich in Klosterpflaster grau 10 cm herzustellen. Punkt

3.4 Die Höhe der Einfriedung der Vorgärten darf von 1,50 m bezogen auf die Fahrbahnhöhe der Dorfstraße nicht überschreiten.

 

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22, bestehend aus der Planzeichnung Teil (A), dem Text Teil (B) mit den Örtlichen Bauvorschriften für das Plangebiet, begrenzt: im Nordosten: durch landwirtschaftliche Flächen, im Südosten:  durch die Schönberger Straße (Landesstraße 01), die Schönberg und Dassow verbindet,

im Südwesten: durch die Dorfstraße,

im Nordwesten: durch die bebauten Grundstücke Dorfstraße 18. und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet einzustellen.

 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.

 4. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden hat gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.

 5. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Schönberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

14

0

0

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

  Entwurf wurde insoweit vorbereitet und u.a. mit dem Vorghabenträger abgestimmt. Derzeit läuft ab August die frühzeitige Beteiligung. (Realisierung ergänzt)

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Anlagen zur Vorlage