02.06.2020 - 5.5 Parkgebührenordnung

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Wortprotokoll

Frau Pahl teilt die aktuelle Übersicht der Parkgebühren aus. Weiterhin erläutert sie, dass am Pfingstwochenende zeitweise 80 - 100 Wohnmobile bzw. Campingfahrzeuge auf dem Parkplatz in Barendorf geparkt, gecampt bzw. übernachtet haben. Derzeit ist es noch nicht möglich, die beschlossenen Parkgebühren zu erheben, da es Corona bedingt zu Lieferschwierigkeiten der beauftragten Parkscheinautomaten gekommen ist. Die Lieferung wurde für Ende 23. KW 2020 avisiert.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Der Aufbau der Parkscheinautomaten erfolgt am 08.06.2020.

 

Herr Woltmann, Betreiber des zweiten Parkplatzes in Barendorf, hat gegenüber Frau Pahl bereits seinen Unmut über die derzeitige Gebührenfreiheit auf dem Parkplatz geäußert. Corona bedingt müssen wir voraussichtlich in diesem Sommer mit vermehrtem Reiseverkehr von Wohn- bzw. Campingmobilen rechnen. Kontrollen des Ordnungsamtes am heutigen Tage haben gezeigt, dass die Mehrheit der Camper vorsätzlich gegen das Campingverbot auf Parkplätzen verstoßen. Weiterhin wird deutlich gemacht, dass die Kontrolle der campenden bzw. übernachtenden Wohnmobile einen enormen zeitlichen Aufwand bedeutet.

 

Aus Sicht der Bürgermeisterin besteht die Notwendigkeit zur Änderung bzw. Anpassung der Parkgebührenordnung. Es sollte zunächst ein Parkverbot für Wohnmobil- bzw. Campingfahrzeuge beschlossen werden. Unter den Ausschussmitgliedern entwickelt sich eine rege Diskussion, an der alle Mitglieder teilnehmen.

Herr Fenner spricht sich für ein temporäres Parkverbot für Wohnmobile aus. Die Stadt Dassow sollte Überlegungen anstellen, wie bzw. ob eine Öffnung für Wohnmobile wieder möglich sein könnte.

Im Ergebnis der Diskussion wird sich darauf geeinigt, das Parken von Wohnmobilen und Campingfahrzeugen auf dem Parkplatz in Barendorf nicht zuzulassen. Weiterhin soll eine entsprechende Beschilderung sowie Höhenbegrenzung eingerichtet werden.

 

Der Beschluss wird zur weiteren Beratung an die Fachausschüssse verwiesen.

 

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Beschluss:

1. Die Parkgebührenordnung der Stadt Dassow für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen vom 17. Juli 2012 wird wie folgt geändert:

 

§ 2 wird wie folgt geändert:

 

§ 2

Höhe der Gebühren

 

(1)              Für die in §1 dieser Gebührenordnung genannten Parkplätze werden folgende Parkgebühren erhoben:

 

 

 

Rosenhagen

Barendorf

Kraftrad/PKW/Kleinbus

pro Stunde

0,50 EURO

1,00 EURO

 

Tageskarte

4,00 EURO

5,00 EURO

 

 

 

 

Wohnmobil

Tageskarte

10,00 EURO

 

 

(2) Abweichend von Abs. 1 ist das Parken für Wohnmobile und Campingfahrzeuge auf dem Parkplatz Barendorf nicht erlaubt.

 

2. Der Beschluss zu Ziffer 1 wird als Eilentscheidung getroffen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

5

0

0