09.07.2020 - 8.2 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst Nachtragspla...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Kreft erläutert die Beschlussvorlage und berichtet über die nun vorliegenden Kostenschätzungen für die drei betreffenden Maßnahmen, welche Inhalt der 1. Nachtragshaushaltssatzung sind. Entsprechende Wortmeldungen der Gemeindevertreter bleiben hierzu aus.

Um eine zügige Umsetzung durch die Amtsverwaltung sicherzustellen, regt Herr Bürgermeister Kreft abschließend eine Ergänzung des Beschlusses dahingehend an, die Amtsverwaltung bereits zu beauftragen, im Rahmen der bereitstehenden und geplanten Haushaltsmittel die notwendigen Architekten- und Ingenieursleitungen (Leistungsphasen 1 - 9; beim Gemeindehaus bis Leistungsphase 3) und Leistungen von Sonderfachleuten bis einschließlich Zuschlagserteilung zu beschaffen. Hierzu herrscht Einvernehmen in der Runde der Gemeindevertreter.

Sodann bittet Herr Bürgermeister Kreft um Abstimmung über den erweiterten Beschlussvorschlag.

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Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die  Haushaltsjahre 2020/2021 nebst Anlagen.

2. Für den geplanten Neubau des Feuerwehrgerätehauses, des Gemeindehauses und               die Entwicklung des Gewerbegebietes Kurzstucken wird die Verwaltung beauftragt,               im Rahmen der bereitstehenden und geplanten Haushaltsmittel, die notwendigen               Architekten- und Ingenieursleitungen (Leistungsphasen 1 - 9; beim Gemeindehaus               bis Leistungsphase 3) und Leistungen von Sonderfachleuten bis einschließlich               Zuschlagserteilung zu beschaffen. Dies beinhaltet auch die Beschaffung von               Leistungen Dritter für die Durchführung notwendiger europaweiter Ausschreibungen.


 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung

12

0

1

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

 Für das Gemeindehaus wurden die Planungsleistungen vergeben, die Plaung wurde begonnen, der Gemeinde werden nach Bestandsaufnahme und Erarbeitung einer Lösungsmöglichkeit im Rahmen einer Projektstudie die Ergebnise zur Beratung vorgelegt.

Für den FFw-Neubau wurde zur Vorbereitung der notwendigen europaweiten Planungsausschreibung die Angebotseinholung für ein Fachbüro, welches diese Ausschreibung durchführt gestartet.

Für das Gewerbegebiet wurde der Planerauftrag erteilt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage