09.07.2020 - 8.1 Antrag der SPD zum Feuerwehrneubau
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Selmsdorf
- Status Beschluss:
- Beschlussumsetzung erwünscht 10.08.2020
- Datum:
- Do, 09.07.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- Fraktion
- Bearbeiter:
- Cindy Nehls
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bürgermeister Kreft übergibt das Wort an Herrn Stoeter als Vorsitzenden der SPD-Fraktion, welcher den Antrag zunächst inhaltlich erläutert.
Hierzu sprechen sodann ferner Frau Woest und Frau Hillebrandt sowie die Herren Kniep und Teggatz.
Bezüglich der bisher vorgesehen Planungskosten in Höhe von 100.000 EUR ergänzt Herr Bürgermeister Kreft, dass durch die Amtsverwaltung eine Erhöhung auf 250.000 EUR angeregt wurde. Nach einer kurzen Erörterung hierzu herrscht Einvernehmen unter den Gemeindevertretern über eine entsprechende Erhöhung im Rahmen der 1. Nachtragshaushaltssatzung.
Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, bittet Herr Bürgermeister Kreft abschließend um Abstimmung über den Fraktionsantrag.
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung plant den Umbau der Räumlichkeiten, die zurzeit noch durch die Feuerwehr als Feuerwehrgerätehaus genutzt werden, zum Gemeindezentrum mit Festsaal, wie im Sachverhalt dargestellt.
2 Die Verwaltung wird beauftragt, die Leistungsstufen 1 - 3 als Planungsauftrag zu vergeben.
3. Die Verwaltung wird beauftragt auf dieser Grundlage gemeinsame Vorgespräche (Verwaltung und Bürgermeister) mit Fördermittelgebern vorzubereiten und durchzuführen.
4. Die Planungen sind entsprechend mit dem Bürgermeister, sowie Bau- und Umweltausschussvorsitzenden abzustimmen und für die Vorstellung und Beschlussfassung der Umsetzungsvariante im Fachausschuss / Gemeindevertretung vorzubereiten.
Finanzielle Auswirkungen/Deckungsquelle:
Einplanung von finanziellen Mitteln in 2020 (Nachtragshaushalt):
250.000 Euro (Planungskosten)
Einplanung von finanziellen Mitteln in 2021 (Nachtragshaushalt):
Einnahmen aus Fördermitteln sind zu berücksichtigen
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
64 kB
|