14.07.2020 - 6.1 Satzung über die 5. Änderung mit Teilaufhebung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Pahl berichtet von der Beratung des SWB-Ausschusses in dieser Angelegenheit. Dieser hatte sich für die 5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 ausgesprochen, mit der Maßgabe, dass der Beschluss zu ergänzen ist.

Die vom Ausschuss vorgesehenen Zusätze werden sodann von Frau Pahl verlesen und von den übrigen Mitgliedern des Hauptausschusses bejaht.

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Beschluss:

1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss zur 5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Schlossbereich – Wiesenkamp“ für den Bereich der Gesamtanlage Schloss und Gut Pötenitz. Der Änderungsbereich sowie der Bereich der Teilaufhebung sind auf der Übersichtszeichnung ersichtlich (siehe geänderte Anlage).

2. Die Planungsziele bestehen in Folgendem:

I. Entwicklung des gewerblichen Tourismus als angemessene Nachnutzung der denkmalgeschützten Guts- und Schlossanlage, in einer das Ortsbild lebendig aber schonend ergänzenden und ins Landschaftsbild passenden Weise

II. Sicherung einer dauerhaften Zugänglichkeit des Denkmalbereichs für die Öffentlichkeit, d.h. des ehemaligen Gutshauses und des "Schlossparks" sowie ggf. geplanter Wege zum Strand

III. sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Nachnutzung gewerblich vorgeprägter Flächen (ehem. LPG-Betriebsstätte) und unter umfassender Nutzung erneuerbarer Energien

IV.  vorrangige Entwicklung und Nutzung des Gutshaus-Bereichs ("Schloss") mit oberster Priorität vor den übrigen Bauvorhaben.

2. Der Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Schlossbereich – Wiesenkamp“ der Stadt Dassow ist ortsüblich bekannt zu machen.

In die Anlage ist folgende Änderung textlich (direkt unter der Übersichtszeichnung) und bei Veröffentlichung auch bildlich in die Übersichtszeichnung aufzunehmen:

“Änderung 1: Keine Aufhebungen südlich der Bergstraße. Der Bereich der Bürgerwiese und der Feuerwehr (samt Vorplatz) wird entweder unverändert gelassen oder entsprechend der gegenwärtigen Nutzung der Bürgerwiese als Sport- und Freizeitbereich dementsprechend mit überplant.

Änderung 2: Der Stichweg von der Bergstr. zum geplanten Versorgungszentrum im Schlossbereich (östlich der Schlossallee) wird in die Planungs-Änderung mit aufgenommen."

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

4

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage