03.09.2020 - 6.3 Neufassung der Hauptsatzung - Überarbeitung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Lenschow erläutert kurz den Sachverhalt zur Beschlussvorlage über die neu überarbeitete Hauptsatzung der Gemeinde Grieben.

Im Anschluss daran kommt es zu einer Diskussion, an der sich alle Mitglieder der Gemeindevertretung beteiligen. Die Änderung soll rückwirkend zum 18.05.2020 in Kraft treten.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Grieben beschließt folgende Änderungen zur Hauptsatzung:

 

§ 8 Satz 1 wird wie folgt geändert:

 

1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Grieben, soweit es sich nicht um               solche nach Baugesetzbuch (BauGB) handelt, erfolgen im Internet, zu erreichen über               den Link https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen auf der Homepage               des Amtes Schönberger Land.

 

§ 8 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

 

(2) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von  Vorschriften des BauGB erfolgen durch Abdruck im Amtlichen Bekanntmachungsblatt               der Gemeinden und Städte des Amtes Schönberger Land UNS AMTSBLATT. Die               öffentliche Bekanntmachung nach Satz 1 ist mit Ablauf des               Erscheinungstages bewirkt. Das amtliche Bekanntmachungsblatt erscheint monatlich               und wird kostenlos allen Haushalten der Gemeinde; einschließlich der Ortsteile,               zugestellt. Es kann auch einzeln bzw. im Abonnement gegen Entgelt bei der LINUS               WITTICH Medien KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, bezogen werden. Zusätzlich               zur öffentlichen Bekanntmachung nach Satz 1 erfolgt eine nachrichtliche               Veröffentlichung auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land zu erreichen               über den Link https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen.

§ 8 Abs. 2 wird zu Abs. 3

§ 8 Abs. 3 wird zu Abs. 4

§ 8 Abs. 4 wird zu Abs. 5

 

§ 9 wird wie folgt neu gefasst:

 

§ 7 der Hauptsatzung tritt rückwirkend zum 18.05.2020 in Kraft. Alle weiteren Bestimmungen dieser Hauptsatzung  treten nach Abschluss des qualifizierten Anzeigeverfahrens bei der Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Rechtsaufsichtsbehörde am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

7

0

0

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

  Die Hauptsatzung ist am 28.11.2020 in Kraft getreten.

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Anlagen zur Vorlage