03.09.2020 - 6.2 Beibehaltung der Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Grieben
- Status Beschluss:
- In Bearbeitung 02.11.2020
- Datum:
- Do, 03.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Martina Hafemeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Grieben beschließt, gegenüber dem Finanzamt folgendes zu erklären: „Hiermit erklärt die Gemeinde Grieben, dass entsprechend § 27 Abs. 22 UStG n.F. für sämtliche nach dem 01.01.2017 und vor dem 01.01.2023 ausgeübte Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren Leistungen § 2 Abs. 3 UStG in der Fassung vom 31.12.2015 zur Anwendung kommen soll. Uns ist bekannt, dass die Erklärung für alle Tätigkeitsbereiche der Gemeinde gilt und nur mit Wirkung für das Folgejahr widerrufen werden kann.