03.09.2020 - 5.2 Beibehaltung der Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Lenschow erläutert kurz den Sachverhalt zur Beschlussvorlage über die Beibehaltung der Regelung des §2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt:

Die Gemeindevertretung Grieben beschließt, gegenüber dem Finanzamt folgendes zu erklären: „Hiermit erklärt die Gemeinde Grieben, dass entsprechend § 27 Abs. 22 UStG n.F. für sämtliche nach dem 01.01.2017 und vor dem 01.01.2023 ausgeübte Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren Leistungen § 2 Abs. 3 UStG in der Fassung vom 31.12.2015 zur Anwendung kommen soll. Uns ist bekannt, dass die Erklärung für alle Tätigkeitsbereiche der Gemeinde gilt und nur mit Wirkung für das Folgejahr widerrufen werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

7

0

0