06.10.2020 - 5.2 Beibehaltung der Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Pahl erläutert die Regelungen des Paragrafen 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz. Ergänzend hierzu sprechen Herr Westphal und Herr Matzke.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt, gegenüber dem Finanzamt folgendes zu erklären: „Hiermit erklärt die Stadt Dassow, dass entsprechend § 27 Abs. 22 UStG n.F. für sämtliche nach dem 01.01.2017 und vor dem 01.01.2023 ausgeübte Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren Leistungen § 2 Abs. 3 UStG in der Fassung vom 31.12.2015 zur Anwendung kommen soll. Uns ist bekannt, dass die Erklärung für alle Tätigkeitsbereiche der Stadt gilt und nur mit Wirkung für das Folgejahr widerrufen werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

5

0

0