01.10.2020 - 7.3 Beibehaltung der Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Kreft erläutert die Beschlussvorlage und geht dabei umfassend auf den Hintergrund der Thematik ein.

Da Wortmeldungen ausbleiben, bittet Herr Bürgermeister Kreft um Abstimmung über die Beschlussvorlage.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt, gegenüber dem Finanzamt folgendes zu erklären: „Hiermit erklärt die Gemeinde Selmsdorf, dass entsprechend § 27 Abs. 22 UStG n.F. für sämtliche nach dem 01.01.2017 und vor dem 01.01.2023 ausgeübte Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren Leistungen § 2 Abs. 3 UStG in der Fassung vom 31.12.2015 zur Anwendung kommen soll. Uns ist bekannt, dass die Erklärung für alle Tätigkeitsbereiche der Gemeinde gilt und nur mit Wirkung für das Folgejahr widerrufen werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

12

0

0