06.10.2020 - 5.1 Teilsanierung Gemeindehaus Menzendorf-...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Liedtke erläutert die Vorlage und die darin benannten Mittelanmeldungen für die Haushaltsplanung 2021/2022. Die dargestellten investiven Ausgaben beinhalten ferner den gemäß Förderrichtlinie der SBZ notwendigen Eigenanteil von 35 Prozent. Mithin werden für die im Sachverhalt benannten Baumaßnahmen in 2021 Ausgaben in Höhe von 155 T€ / Einnahmen von 100 T€ und in 2022 Ausgaben in Höhe von 50 T€/ Einnahmen von 20 T€ veranschlagt. Der Beschlussvorschlag wird dahingehend geändert, dass es richtig lauten muss „2021 und 2022 einzustellen“.

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Beschluss:

Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, die Vergabe der Planungsleistungen für eine Teilsanierung des Gemeindehauses an das Amt Schönberger Land zu delegieren. Die Planungskosten sind für 2020 aus der Kontierung 11401.096 Projekt 11 zu entnehmen. Im Haushalt 2021 sind 155.000 € Baukosten und eine Einnahme von 100.000 € einzustellen. Für den Haushalt 2022 sind Baukosten – Heizung 50.000 € und eine Einnahme von 20.000 € einzustellen. Das Amt wird beauftragt, mögliche Förderungen zu prüfen.

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Abstimmungsergebnis Finanzausschuss:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

4

0

0

Abstimmungsergebnis Gemeindevertretung:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

5

0

0

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

 Der Architektenvertrag wird derzeit verhandelt zur Beauftragung der notwendigen Planungsleistungen,

Sobald der Entwurf mit Kostenschätzung nach DIN 276 vorliegt wird der Antrag auf SBZ gestellt für 2021 und für die Heizung für 2022 über Fö.Klimaschutz.