27.10.2020 - 8 Beratung zu Änderungen in der Geschäftsordnung ...

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Wortprotokoll

Die Mitglieder des Hauptausschusses verständigen sich auf folgende Änderungen der Geschäftsordnung.

  1. § 5 Abs. 2 Die Ladungsfrist für die Sitzungen der Stadtvertretung beträgt 7 Tage.

§ 5 Abs. 3 ist zu streichen

Neu aufzunehmen ist ein angestrebtes Sitzungsende um 22:30 Uhr.

  1. § 8 Abs. 1 Die Dauer der Fragestunde soll nicht länger als 45 Minuten betragen.
  2. § 10 Abs. 1 Letzter Satz: Der Bericht ist schriftlich abzufassen und digital der Tagesordnung beizufügen bzw. spätestens am Tag der Sitzung zu übergeben.
  3. § 15 Abs. 3 Jeder Antrag zu einem Tagesordnungspunkt muss 10 Tage vor Beginn der Sitzung beim Bürgermeister vorliegen und den Beschlussvorschlag im Wortlaut enthalten.
  4. § 22 Die Mitglieder des Hauptausschusses betonen, dass reine Beschlussprotokolle zu führen sind. Die Frist für die Erstellung der Niederschriften im § 22 Abs. 4 soll auf 14 Tage abgekürzt werden.
  5. § 23 Das Akteneinsichtsrecht ist noch einmal zu prüfen und ggf. neu zu formulieren.

 

Es wird um die Erarbeitung eines Entwurfs der Geschäftsordnung für den Hauptausschuss und die Stadtvertretung gebeten.