12.11.2020 - 7.9 Umlegeverfahren zum B-Plan Nr. 14.1 - 2. Teil

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Keine Wortmeldungen – Herr Zwiebelmann bittet um Abstimmung zum vorliegenden Beschluss.

 

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Beschluss:

Die Stadt Schönberg beschließt:

Für die Realisierung des Bebauungsplanes 1. Änderung Nr. 14.1 – 2. Teil

1.  hiermit wird für den o. g. Bereich des Bebauungsplanes gemäß § 46 (1) BauGB die Umlegung angeordnet,

2. die Aufgaben der Umlegungsstelle gemäß § 46 (1) BauGB in Verbindung mit §1 Umlegungsausschusslandesverordnung (UmlALVO M-V) werden dem Umlegungsausschuss der Stadt Schönberg übertragen und

3. Die Tätigkeiten einer Geschäftsstelle zur Vorbereitung der im Umlegungsverfahren zu treffenden Entscheidungen werden gemäß § 46 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 und 2 UmlALVO M-V der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin Kerstin Siwek, (Anschrift: Vermessungsbüro Kerstin Siwek, Kanalstraße 20, 23970 Wismar) übertragen.“

4. die für die formelle Einleitung des Umlegungsverfahren notwendige Anhörung gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist von der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses kurzfristig durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

6

0

0

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

 nur Info STVV entscheidet

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Anlagen zur Vorlage