12.11.2020 - 7.1 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kappel nimmt ab 19:30 Uhr an der Sitzung teil.

 

Zu den Tagesordnungspunkten - Planungen- erhält Herr Mahnel vom Planungsbüro vom Bauausschuss das Rederecht.

 

Es werden von Herrn Mahnel Erläuterungen zu den Änderungen gegeben.

Seitens der Ausschussmitglieder wird darauf hingewiesen, dass bei der Entwicklung darauf geachtet werden sollte, dass landwirtschaftliche Flächen mit hohen Bodenwerten nicht bzw. es vermieden werden sollte in Bauland umzuwandeln.

Diesem wurde entgegnet, dass im Flächennutzungsplan die Stadt sich die Option lassen sollte so groß möglich planen um sich Wohnbauflächen zu sichern.

Weitere Bedenken wurden zum Abstand der geplanten Flächen an die bestehende B 104 vorgetragen, ob die auftretende Lärmbelästigung nicht schon jetzt mehr berücksichtigt werden müsste.

Dazu spricht Herr Mahnel und merkt an, dass hier im Aufstellungsbeschluss die Flächen dargestellt werden und im weiteren Verfahren sich anderes ergeben kann.

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, Herr Zwiebelmann lässt abstimmen. 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung empfiehlt:

1. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg beschließt, dass der Flächennutzungsplan entsprechend dem Plankonzept der Stadt Schönberg geändert wird. Es werden zwei Teilbereiche im Rahmen der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönberg betrachtet.

Der Teilbereich 1 wird begrenzt:

- im Norden: durch die B 104,

- im Osten: durch die Dassower Straße,

- im Süden: durch die rückwärtigen Flächen der Bebauung an der Lindenstraße,

- im Westen: durch die Feldstraße.

Der Teilbereich 2 wird begrenzt:

- im Nordosten: durch die Trasse der Bahn zwischen Schönberg und Grevesmühlen,

- im Osten: durch Wohnbauflächen am Bünsdorfer Weg, insbesondere durch

derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen im Norden und im Süden durch Flächen des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 14.1 für das Gebiet am Bünsdorfer Weg,

- im Süden: durch Grünflächen,

- im Westen: durch Waldflächen.

Die Teilbereiche sind in der beigefügten Skizze dargestellt.

2. Die Vorentwürfe sind für das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB vorzubereiten

3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung ist vorzubereiten.

4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist vorzubereiten. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu befragen.

5. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist vorzubereiten.

6. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

4

1

1

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

 STVV entscheidet

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Anlagen zur Vorlage