12.11.2020 - 7.2 Bebauungsplan Nr. 23 "Wohngebiet zwischen Dasso...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zu dem Aufstellungsbeschluss spricht Herr Mahnel.

Die massive Ausnutzung der Flächen im Bebauungsplanes wird von einigen Anwesenden als nicht wünschenswert angesehen. Es sollte unter Ausnutzung der Flächen eine lockere Bebauung geplant werden.

Herr Mahnel führt dazu an, dass mit dem Aufstellungsbeschluss und der vom Planungsbüro gewählten Darstellungen der Bebauungsflächen das Maximum ergeben hat und dass im weiteren Verfahren der Planungswille der Stadt aufgegriffen wird.

Der Bürgermeister berichtet dazu, dass in Schönberg ein Workshop in Anwesenheit von einigen politischen Vertretern, das Amt Schönberger Land, Versorgungsunternehmen, Banken und ansässige Firmen stattgefunden hat. Ziel dessen war alles zusammenzugetragen was für die zukünftige Entwicklung der Stadt Schönberg wichtig sein könnte und welcher Bedarf z.B. an Wohnbauflächen in der Stadt Schönberg zukünftig besteht. Das Ergebnis war, dass aktuell die Nachfrage nach zusätzlichen Wohnraum nicht abgedeckt werden kann, weil keine freien Bauplätze vorhanden sind. Die Aufstellung dieses B- Planes stellt für die Stadt Schönberg einen wichtigen Schritt dar.

Die Kritik, dass von diesem Workshop einige Anwesende nichts wussten, wies der Bürgermeister zurück, es sind durch ihn alle Fraktionen mit der Aufforderung der Teilnahme eingeladen worden.

 

Da es keine weiteren Fragen und Anregungen gibt, lässt Herr Zwiebelmann abstimmen:

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung empfiehlt:

1. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 für das „Wohngebiet zwischen Dassower Straße und Feldstraße“.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 23 wird wie folgt begrenzt:

- im Norden: durch die Umgehungsstraße B 104,

- im Osten: durch die Dassower Straße,

- im Süden: durch die rückwärtige Bebauung der Grundstücke an der Lindenstraße,

- im Westen: durch die Feldstraße bzw. eine ergänzende Baumöglichkeit für

Flächen westlich der Feldstraße mit Übergang zu landwirtschaftlichen Flächen.

Die Abgrenzung des Plangebietes ist als Anlage beigefügt.

2. Die Planungsziele bestehen im Folgenden:

- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Wohnbebauung,

- Bildung der Abschnitte auf der Ebene des Vorentwurfs für die zukünftige Entwicklung des gesamt städtebaulichen Konzeptes und Gliederung in Teilbebauungspläne,

- Berücksichtigung der Anforderungen an die Gemeinbedarfsinfrastruktur und Freizeit und Erholungsinfrastruktur,

- Sicherung und Nachweis der leistungsfähigen verkehrlichen Anbindung.

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

4. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

5

1

0

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

 Z.K. ,STVV entscheidet

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Anlagen zur Vorlage